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Neurologisches Therapiezentrum

Informationen für Patienten und Angehörige

Wir sind die einzige öffentliche Sonderkrankenanstalt für neurologische Akutnachbehandlung in der Obersteiermark. Das NTK hat 77 Betten und bietet seinen Patienten neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung ein umfassendes auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Therapieprogramm an.

Angemeldet werden Sie durch die neurologische Akutabteilung oder durch Ihren Haus- bzw. Facharzt.

Eine telefonische Terminanfrage ist ausnahmslos in der Zeit von Montag bis Freitag von 11.00 – 12.00 Uhr unter der Nummer 0676 / 831277 024 möglich.

Bei Absage eines bereits vergebenen Termins bitte Tel.: 03862 / 290 0 anrufen.

Bei der stationären Aufnahme im NTK bringen Sie bitte mit:

  • E-Card
  • Aktuelle Vorbefunde
  • Aktuelle Medikamentenliste
  • Aktuelle Ausweise wie z.B. OAK-Ausweis Implantat Ausweis Allergie Ausweis
  • Bei bestehender Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft): entsprechender Bescheid
  • Außergewöhnliche Medikamente
  • Überweisung zur stationären Aufnahme

 Außerdem:

  • Ausreichend Kleidung wie T-Shirts, Trainingshosen, Trainingsjacken oder Westen, Unterwäsche, Socken, Nachthemd oder Pyjama.
  • Schuhe: bequeme Schuhe, in denen Sie gut gehen (z.B. Halbschuhe, Sandalen, die festen Halt geben).
  • Hygieneartikel: empfehlenswert sind eigene Pflegeprodukte wie Haarshampoo, Duschgel, Körperlotion, Zahnbürste und Pasta, Zahnbecher, Haarbürste, Rasierer oder Rasierapparat, Rasierschaum.
  • Zahnprothese, Haftcreme, Prothesenschale
  • Brille, Hörgeräte
  • Vorhandene Hilfsmittel: Rollstuhl, Rollmobil, Rollator, Sitzauflagen, Hand- oder Fußschiene
  • Bisherige therapeutische Übungsprogramme
  • Persönliches: zum Beispiel Familienfotos

Besuchszeiten: täglich von 9.00 – 19:00 Uhr

Cafeteria: Montag - Freitag 10.00 - 18.00 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag 12.00 - 17.00 Uhr

Vortrag für Patienten und Angehörige: Donnerstag 15.30 Uhr (nicht an Feiertagen)

Ombudsstelle: Donnerstag 14.30 - 15.00 Uhr (Terminvereinbarung mit Dr. Heike Nöst, Station 1 und Dipl. phil. Stephan Werner, Therapiebereich)

Eine Mappe mit umfangreichen Informationen liegt in jedem Patientenzimmer auf.

Informationen für Ärzte und Zuweiser

Das NTK ist eine Sonderkrankenanstalt für Neurologische Akutnachbehandlung. Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern können daher ohne vorheriges Antragsverfahren bei einem Sozialversicherungsträger zur Behandlung stationär aufgenommen werden.

Meist erfolgt eine direkte Übernahme des Patienten von einer neurologischen Akutabteilung nach Abschluss der Diagnostik, sobald sich der Patient in einem stabilen Allgemeinzustand befindet und ihm die Durchführung aktiver Therapie möglich ist.

Bei gegebener Indikation ist auch eine Anmeldung durch den Haus-oder Facharzt möglich.

Zur Anmeldung steht ein Anmeldeformular zur Verfügung. Angemeldete Patienten werden auf einer Anmeldeliste geführt und nach Freiwerden eines Bettes von uns telefonisch einberufen.
Bei unklarer Indikationsstellung kann eine ambulante Vorstellung des Patienten zur Beurteilung und Abschätzung des Therapiepotentials erforderlich sein.
Bei Wunsch einer Wiederaufnahme ist eine erneute Anmeldung nötig.

Für telefonische Rückfragen stehen wir von Mo. – Fr. 11:00 – 12: 00 Uhr

unter der Tel. Nr. 0676/8312 77 024 zur Verfügung.

Grundlagen der Neurorehabilitation

In der Akutphase nach einer Schädigung des Gehirns steht die Stabilisierung sämtlicher Körperfunktionen, um optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neurorehabilitation zu schaffen, im Vordergrund der Behandlung.

In den ersten Tagen und Wochen nach einer Hirnschädigung kommt es in vielen Fällen zu einer spontanen Erholung von Funktionen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn gefährdetes Hirngewebe, welches durch die Schädigung zwar in seiner Funktion beeinträchtigt aber nicht abgestorben ist, durch eine erfolgreiche Akutbehandlung wieder seine Funktion aufnimmt.

Diese Phase der Spontanerholung geht schließlich in die eigentliche Phase der Neurorehabilitation über.

Vor einigen Jahren bestand noch die Meinung, dass es eine Erholung von Funktionen jenseits der beschriebenen „Spontanerholung“ nicht geben kann. Damit wurde unterstellt, dass eine weitere Verbesserung nach einem Schlaganfall „schicksalhaft“, das heißt letztlich nicht beeinflussbar ist. Diese Meinung stützte sich auf die Annahme, dass Nervenzellen nach der Ausreifung des Gehirns sich hinsichtlich Anzahl und Funktionsfähigkeit nicht mehr verändern können. Es wurde Nervenzellen die Fähigkeit abgesprochen, neue Verbindungen mit anderen Zellen herstellen zu können. Auch nahm man an, dass Nervenzellen sich nicht mehr teilen können, d.h. dass beim erwachsenen Menschen keine neuen Nervenzellen mehr entstehen können.

Nun, diese Ansichten können heute als widerlegt gelten. Man konnte nachweisen, dass die Neubildung von Nervenzellen in einem gewissen beschränkten Umfang auch im Erwachsenenalter möglich ist. Aber noch wichtiger ist die Tatsache, dass sich die Netzwerke der Nervenzellen, das heißt die Verbindungen untereinander, modifizieren lassen. Es können somit neue Verknüpfungen entstehen. Die Architektur des Gehirns ist weitaus dynamischer als früher angenommen wurde. Insbesondere intensives Üben lassen sich die neuronalen Netzwerke verändern.

Neurorehabilitation ist somit Lernen unter pathologischen (krankhaften) Bedingungen.

Nun wissen wir, dass Lernen schon in der Schule nicht immer einfach war, im Erwachsenenalter ist es noch schwieriger. Nach einer Hirnschädigung sind Nervenzellen abgestorben und Funktionen verloren gegangen. In dieser Situation (pathologische Bedingung) ist Lernen noch viel schwieriger.

Aber gerade das ist große Herausforderung für das interdisziplinäre Team in der Neurorehabilitation. Dazu ist sehr viel Geduld und Einfühlungsvermögen beim Behandlungsteam und Patienten notwendig, um den Patienten nicht über- bzw. zu unterfordern.

Allgemein sind 2 wesentliche Behandlungskonzepte in der Neurorehabilitation zu unterscheiden:

Behandlung zur Verbesserung/Wiederherstellung der gestörten Funktion

Bei der Behandlung zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung der gestörten Funktion soll der Patient unter therapeutischer Anleitung die beeinträchtigte bzw. verloren gegangene Funktion wieder neu erlernen. Wie beim motorischen Lernen unter gesunden Bedingungen (Erlernen eines Musikinstruments oder einer Sportart), werden komplexe Bewegungen teilweise in Teilbewegungen zerlegt und wiederholt geübt. Wie beim „normalen“ Lernen sind Erfolgsfaktoren die Intensität des Lernens und die Wiederholungsfrequenz der Übungen. Wichtig dabei ist, den Patienten weder zu über- noch zu unterfordern. Gerade in der frühen Phase nach einer Hirnschädigung sind viele Patienten nicht in der Lage sich 30 Minuten am Stück zu konzentrieren, so dass man dementsprechend die Therapie aufteilen und für ausreichende Pausen sorgen muss. Häufig kann dann die Therapieintensität (z.B. von Woche zu Woche) allmählich gesteigert werden.

Damit wird deutlich, dass der Therapieplan in der Neurorehabilitation ständig den Möglichkeiten des Patienten entsprechen neu angepasst werden muss.

Man nennt diese Art der Therapie auch „funktionelle Therapie“, da das Wiedererlernen der Funktion das Ziel ist.

Behandlung zur Kompensation der gestörten Funktion

Bei diesen Therapieformen ist es meist nicht möglich, die gestörte Funktion (vollständig) wieder herzustellen. Dies liegt meist an der Größe der Hirnschädigung. Bei einer großen Schädigung ist zu viel neuronales Gewebe zerstört worden, so dass die beschriebene Fähigkeit des Gehirns sich zu reorganisieren, d.h. neue Netzwerke zu bilden und Funktionen von zerstörten Nervenzellen zu übernehmen, an eine unüberwindbare Grenze stößt.

In diesem Fall konzentriert sich die Therapie darauf, mit dem Patienten Kompensationsstrategien zu erarbeiten, um eine möglichst große Selbstständigkeit im Alltag zu bewahren und somit auch am sozialen Leben möglichst umfassend teilnehmen zu können.

Beispiele für diese Therapieart ist das Erlernen eines Einhänderknotens für die Schuhbänder, wenn die Funktion eines Armes (Feinmotorik) nicht wieder herstellbar ist. Ein weiteres Beispiel ist die Fortbewegung mit einem Rollstuhl, wenn Gehen nicht wieder erlernt werden kann.

Häufig werden in der Neurorehabilitation je nach Schwere und Ausmaß der betroffenen Körperfunktionssysteme beide Behandlungsstrategien bei ein und demselben Patienten parallel angewendet.